Das Studierendenwerk Koblenz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Koblenz:
Das Studierendenwerk Koblenz bietet für rund 18.500 Studierende der Universität Koblenz und der Hochschule Koblenz eine soziale Betreuung an und fördert die Studierenden sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. In unseren Kernbereichen der Hochschulgastronomie, dem Studentischen Wohnen, der Kinderbetreuung und der Beratung sind wir mit ca. 150 Mitarbeitenden und eigenen Einrichtungen in Koblenz und Remagen für die Studierenden da,
… damit Studieren gelingt!
Sie unterstützen unsere Hausmeister bei elektrotechnischen Instandsetzungsarbeiten. Einen wesentlichen Anteil werden die Konzeptionierung und abschnittsweise Durchführung eines Austauschprogramms der vorhandenen Beleuchtung gegen LED-Beleuchtung einnehmen. Dabei sind alle Standorte einbezogen.
Zu Ihren Aufgaben zählen:
Die Stelle ist zunächst befristet auf 2 Jahre.
Das Studierendenwerk Koblenz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen. Vielfalt ist unsere Stärke, daher fördern wir aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 09.05.2025 vorzugsweise als PDF-Dokument an bewerbung@studierendenwerk-koblenz.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungsfrist: 09.05.2025
Personalabteilung
E-Mail-Adresse: bewerbung@studierendenwerk-koblenz.de
Anschrift:
Studierendenwerk Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
Hinweis Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.