Das Studierendenwerk Rostock-Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Rostock:
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist gemeinsam mit der Universität Rostock, der Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater Rostock für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden dieser Einrichtungen verantwortlich. Als modernes Dienstleistungsunternehmen und attraktiver Arbeitgeber setzen wir mit unseren rund 180 Beschäftigten unseren Leitspruch: „…damit Studieren gelingt!“ in unserer täglichen Arbeit um.
Der Bereich Soziale Dienste unterstützt Studierende bei der Bewältigung ihrer individuellen Lebens- bzw. Studiensituation und wirkt an der Verbesserung der Rahmenbedingungen im Lebensraum Hochschule mit.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Teilzeitstelle als
Sozialberater*in
(30 Stunden / Woche)
zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Eine Entfristung wird ausdrücklich angestrebt.
Der Einsatz erfolgt vorrangig am Geschäftsort Rostock.
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Sie haben Fragen?
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Alessa Roes:
Tel.: 0381 4592 810| a.roes@stw-rw.de
Fragen zur Barrierefreiheit beantwortet Ihnen gerne unsere Schwerbehindertenvertretung Anke Wichmann:
Tel.: 0381 4592 640| schwerbehindertenvertretung@stw-rw.de
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einer PDF-Datei per E-Mail bis zum 16.05.2025 an:
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Anstalt des öffentlichen Rechts
Frau Kluth
bewerbung@stw-rw.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben können.
Bewerbungsfrist: 16.05.2025
Annika Kluth
E-Mail-Adresse: a.kluth@stw-rw.de
Anschrift: St.-Georg-Str. 104-107
Telefonnummer: 03814592811
Hinweis Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.